GEBÄUDEAUTOMATION - GEFORDERT UND GEFÖRDERT
- NDRE
- 24. Okt. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Juni
Ein Großteil der gewerblichen Gebäudeeigentümer ( Bestand + Neubau ) muss bis 31.12.2024 min. den Gebäudeautomationsgrad B nachweisen. Das FORDERT die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz #GEG. Tatsächlich FÖRDERT die Bundesregierung aktuell auch Maßnahmen, um genau diese Verpflichtung umzusetzen.
Das Wichtigste zur Forderung und Förderung:
🔍 Bestandsprüfung: Um festzustellen, welchen Gebäudeautomationsgrad mein Gebäude bzw. Neubauplanung aktuell erfüllt, kann dieser durch einen Gebäudeingenieur mit Fachkenntnissen in der Gebäudeautomation bewertet werden.
📒 Maßnahmenplanung: Auf Basis der Bestandsprüfung kann mittels Gap-Analyse eine Maßnahmenplanung erfolgen, um kosteneffizient den Gebäudeautomationsgrad B oder höher zu erreichen. Gleichzeitig sollte auch die zunehmende Energieeffizienz festgestellt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen bewerten zu können.
💵 Antrag Fördermittel: Aktuell stellt die Bundesregierung noch Förderprogramme mit Zuschüssen bereit, wenn diese Maßnahmen den Gebäudeautomationsgrad B oder höher erreichen. WICHTIG: Die Fördermittel müssen VOR Ausführung der Maßnahmen und ZWINGEND durch einen Energie-Effizienz-Experten beantragt werden.
Fazit 1: Das GEG fordert Eigentümer von mittleren bis großen gewerblichen Gebäuden dazu auf, den Gebäudeautomationsgrad B bis 31.12.2024 herzustellen.
Fazit 2: Die Bundesregierung fördert aktuell ( noch ) Maßnahmen zur Umsetzung des Gebäudeautomationsgrads B und somit die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden.
Link zur Energie-Effizienz-Experten-Liste: https://lnkd.in/ednvhazy
Fordern und fördern von #SmartBuildings und #Energieeffizienz in Gebäuden? Das hört sich doch gut an!
Als eingetragenes Unternehmen in die Energie-Effizienz-Experten-Liste unterstützen wir gerne bei Bestandsprüfung, Maßnahmenplanung/-umsetzung sowie dem Fördermittelantrag.
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