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SMART BUILDING ANFORDERUNGEN IM GEG

  • NDRE
  • 7. Juni 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Juni

Am 01.01.2024 ist das Gebäudeenergiegesetz ( GEG ) in Kraft getreten. Neben Anforderungen an Heizungsanlagen werden auch im neuen §71a klare Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation für gewerbliche Bestandsgebäude gestellt … und das bis Ende 2024 !


Was wird gefordert ?


💻 GLT mit Automationsgrad B: Mindestfunktionen gem. DIN V 18599-11, wie z.B. automatische Heizungsregelung anhand Außentemperatur und Blockieren von gleichzeitigem Heizen + Kühlen.


🔋 Energiemanagement: eine "gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle", z.B. in Form einer API, muss Daten zum Energy Mgmt bereitstellen.


📨 Offene Kommunikationsprotokolle: das BACnet-Protokoll als internationaler Standard wäre anwendbar.


👩‍💼 Verantwortliche für Energiemanagement: eine verantwortliche Person/Unternehmen ist zu benennen.


Fazit 1: Die Gebäudeautomation als Schlüsseltechnologie in einem #SmartBuilding für mehr #Energieeffizienz gibt es nun per Gesetz !


Fazit 2: Noch heute diesen Post auf den Wunschzettel schreiben, dann gibt es vielleicht eine neue GLT zu Weihnachten.


❓ Was bedeutet das für meine Bestandsgebäude? Wir helfen bei Analyse und Umsetzung der Anforderungen.



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Weitere Infos liefert das Institut für Gebäudetechnologie mit einem guten White Paper von Prof. Dr. Michael Krödel . Genaue Anforderungen sind im #GEG 2024 ( https://lnkd.in/egDpk6Nd ) aufgeführt.

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