NEUE PFLICHT FÜR IMMOBILIENBETREIBER: ENERGETISCHE INSPEKTION NUN FÜR LÜFTUNGSANLAGEN

Mit finalem Beschluss des neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 10.07.26 werden erweiterte Anforderungen an die energetische Bewertung der #TGA gestellt. Für Eigentümer, Facility Manager und Asset Manager und lohnt es sich, die neuen Pflichten und Fristen auf dem Radar zu haben und Fördermittel zu nutzen.
🆕 WAS IST NEU IM §73 GMODG ? FÜR WEN GILT DIE REGELUNG UND AB WANN ?
Energetische Inspektionen für Lüftungsanlagen ohne Klimafunktionen ab 70kW Auslegungsleistung verpflichtend. Diese Leistungsgröße wird bei Gebäuden mittlerer Größe regelmäßig überschritten.
Richtet sich vor allem an Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden wie Büro-, Handels-, Hotel- und Gesundheitsimmobilien, aber auch Logistik und #Rechenzentren.
Das Gesetz gilt ab circa 02-2027
Erstmals durchzuführen im 5. Jahr nach Inbetriebnahme
Wiederkehrend alle 5 Jahre, es gelten Ausnahmen
💶 WELCHE EINSPARUNGEN SIND MÖGLICH ?
Aufdeckung unnötig hoher Luftmengen und Ventilatorleistungen
Identifikation ineffizienter Betriebszeiten und Regelungsstrategien
Erkennung von Mängeln an Wärmerückgewinnungssystemen
Reduzierung des Stromverbrauchs von Ventilatoren und Klappen
Das Projekt RLT Opt des Fraunhofer Instituts zeigt deutliche Einsparpotentiale für o.g. Maßnahmen zwischen 25-48% auf !
🪙 GIBT ES FÖRDERMITTEL ?
In vielen Fällen: Ja.
Förderfähig können die Maßnahmen als Ergebnisse der Inspektion sein, wie z.B.:
Optimierung Regelstrategie
Nachrüstung einer Drehzahlregelung
Austausch ineffizienter Ventilatoren
Installation von Gebäudeautomation und Energiemanagementsystemen
Ausgenommen von der Pflicht sind Nichtwohngebäude mit einem Energiemonitoringsystem nach §56 Abs. 2. zur Analyse der Anlageneffizienz.
Fazit 1: kurzfristig Anlagenbestand prüfen & energetische Inspektionen nach Bedarf planen.
Fazit 2: die neue Verpflichtung bietet in Kombination mit Fördermitteln großes Einsparpotential bei Energieverbrauch, Betriebskosten und CO2-Emissionen.
➡️Link zum Beschluss des #GModG:
Wir unterstützen Corporate Real Estate Manager, Asset Manager, Facility Manager und Eigentümer beim Energiemanagement – von der Erstberatung, Maßnahmenumsetzung bis zur Fördermittelbeantragung und weiteren Lösungen.


