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NEUE PFLICHT FÜR IMMOBILIENBETREIBER: ENERGETISCHE INSPEKTION NUN FÜR LÜFTUNGSANLAGEN

NDRE
15. Juli
2 Min. Lesezeit

Mit finalem Beschluss des neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 10.07.26 werden erweiterte Anforderungen an die energetische Bewertung der #TGA gestellt. Für Eigentümer, Facility Manager und Asset Manager und lohnt es sich, die neuen Pflichten und Fristen auf dem Radar zu haben und Fördermittel zu nutzen.

 

🆕 WAS IST NEU IM §73 GMODG ? FÜR WEN GILT DIE REGELUNG UND AB WANN ?

  • Energetische Inspektionen für Lüftungsanlagen ohne Klimafunktionen ab 70kW Auslegungsleistung verpflichtend. Diese Leistungsgröße wird bei Gebäuden mittlerer Größe regelmäßig überschritten.

  • Richtet sich vor allem an Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden wie Büro-, Handels-, Hotel- und Gesundheitsimmobilien, aber auch Logistik und #Rechenzentren.

  • Das Gesetz gilt ab circa 02-2027

  • Erstmals durchzuführen im 5. Jahr nach Inbetriebnahme

  • Wiederkehrend alle 5 Jahre, es gelten Ausnahmen

 

💶 WELCHE EINSPARUNGEN SIND MÖGLICH ?

Aufdeckung unnötig hoher Luftmengen und Ventilatorleistungen

  • Identifikation ineffizienter Betriebszeiten und Regelungsstrategien

  • Erkennung von Mängeln an Wärmerückgewinnungssystemen

  • Reduzierung des Stromverbrauchs von Ventilatoren und Klappen

 

Das Projekt RLT Opt des Fraunhofer Instituts zeigt deutliche Einsparpotentiale für o.g. Maßnahmen zwischen 25-48% auf !

 

🪙 GIBT ES FÖRDERMITTEL ?

In vielen Fällen: Ja.

Förderfähig können die Maßnahmen als Ergebnisse der Inspektion sein, wie z.B.:

  • Optimierung Regelstrategie

  • Nachrüstung einer Drehzahlregelung

  • Austausch ineffizienter Ventilatoren

  • Installation von Gebäudeautomation und Energiemanagementsystemen

 

Ausgenommen von der Pflicht sind Nichtwohngebäude mit einem Energiemonitoringsystem nach §56 Abs. 2. zur Analyse der Anlageneffizienz.

 

Fazit 1: kurzfristig Anlagenbestand prüfen & energetische Inspektionen nach Bedarf planen.

 

Fazit 2: die neue Verpflichtung bietet in Kombination mit Fördermitteln großes Einsparpotential bei Energieverbrauch, Betriebskosten und CO2-Emissionen.

 

➡️Link zum Beschluss des #GModG:


Wir unterstützen Corporate Real Estate Manager, Asset Manager, Facility Manager und Eigentümer beim Energiemanagement – von der Erstberatung, Maßnahmenumsetzung bis zur Fördermittelbeantragung und weiteren Lösungen.



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